Verein
Seetalkrokodil 15301
Statuten
Ingress
Die in den vorliegenden Statuten verwendeten Begriffe wie: Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier, Mitglieder usw. beziehen sich auf Personen beiderlei Geschlechts.
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen "Seetal-Krokodil 15301" besteht auf unbestimmte Dauer ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Art. 2
Sitz des Vereins ist Balsthal SO.
Art. 3
Der Verein bezweckt die betriebsfähige Erhaltung der Seetal-Krokodil-Lokomotive De 6/6 15301 unter Federführung der Oensingen-Balsthal-Bahn (Eigentümerin der Lokomotive).
Der Verein tritt an die Stelle des früheren Trägervereins Interkantonales Kulturprojekt "Roter Pfeil" und "Seetal Krokodil". Durch die Generalversammlung vom 25. September 2009 wurde der Vereinsname geändert.
Aus den Vereinsmitgliedern wird eine Betriebsgruppe rekrutiert, welche alle Arbeiten im Zusammenhang mit der betriebsfähigen Erhaltung der Lokomotive ausführt. Die Betriebsgruppe arbeitet ehrenamtlich; sie konstituiert sich selbst.
Die Betriebsgruppe des Vereins kann weitere Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit dem Seetal-Krokodil stehen oder für dessen Betrieb erforderlich sind, aufarbeiten und betriebsfähig erhalten.
II. Mitgliedschaft
Art. 4
Die Mitgliedschaft besteht aus handlungsfähigen Einzelpersonen, juristischen Personen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Organisationen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand abschliessend.
Alle Mitglieder des früheren Trägervereins Interkantonales Kulturprojekt "Roter Pfeil" und "Seetal Krokodil" sind automatisch Mitglieder des neuen Vereins "Seetalkrokodil 15301".
Art. 5
Die Mitgliedschaft erlischt:
- Durch schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Rechnungsjahres.
- Durch Ausschluss wegen Nichtbezahlung des Jahresbeitrages nach erfolgter Mahnung oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens. Der vom Vorstand verfügte Ausschluss kann binnen 14 Tagen seit Zustellung des Ausschliessungsbeschlusses an die Generalversammlung weitergezogen werden.
- Durch Tod des Mitgliedes.
III. Finanzielles
Art. 6
Die benötigten Mittel für die Erfüllung des Vereinszweckes werden durch Beiträge der Mitglieder, Schenkungen, Legate, Sponsoring, aus dem Vermögensertrag und aus dem Erlös von Sonderfahrten beschafft.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausser in Fällen unerlaubter Handlungen (Art. 55, Abs. 3 ZGB).
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
IV. Organisation
Die Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Betriebsgruppe
- Rechnungsrevisoren
Art. 7
Generalversammlung
Diese findet alljährlich im ersten Semester statt. Ausserordentliche Generalversammlungen erfolgen auf Beschluss des Vorstandes oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich und begründet verlangt.
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mindestens 20 Tage zuvor unter Bekanntgabe der Traktanden.
Anträge zu Geschäften der Tagesordnung sind mindestens 10 Tage vor der Versammlung dem Präsidenten schriftlich und begründet einzureichen. Anträge zu nicht traktandierten Geschäften können nur mit Zustimmung von 2/3 der Anwesenden behandelt werden.
Unter Traktandum "Verschiedenes" können keine Beschlüsse gefasst werden.
In die Befugnisse der Generalversammlung fallen:
- Abnahme des Jahresberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Budgets
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsrevisoren/Kontrollstelle
- Festsetzung der Kompetenzsumme des Vorstandes - Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse abschliessend mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen.
Beschlüsse über Statutenänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen der Zwei-drittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Art. 8
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern und wird auf 4 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Betriebsleiter der Oensingen-Balsthal-Bahn ist Mitglied des Vorstands. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung und besorgt die Verwaltung und Geschäftsführung des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen und bestimmt die zeichnungsberechtigten Personen.
Der Vorstand ist verhandlungsfähig bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Die Vorstandsmitglieder und Revisoren arbeiten ehrenamtlich. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.
Betriebsgruppe
Die Betriebsgruppe kann nach Rücksprache mit dem Vorstand für genau bestimmte Aufgaben aussenstehende Fachleute beiziehen. Ebenso erlässt sie nach Rücksprache mit dem Vorstand verbindliche Weisungen für technische Lösungen und den Einsatz von Hilfskräften.
Die Betriebsgruppe hat eine Ausgabenkompetenz von Fr. 2000.-; Anschaffungen und Reparaturen über diesem Betrag sind vom Vorstand zu genehmigen.
Die Mitglieder der Betriebsgruppe arbeiten ehrenamtlich. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.
Art. 9
Revisoren
Die von der Generalversammlung auf 4 Jahre gewählten zwei Rechnungsrevisoren haben die Jahresrechnung und Vermögensverwaltung zu prüfen und der Generalversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.
V. Auflösung des Vereins und Schlussbestimmungen
Art. 10
Bei Auflösung des Vereins ist das nach Tilgung aller Schulden verbleibende Vermögen auf die Dauer von 10 Jahren zur treuhänderischen Verwaltung der Oensingen-Balsthal-Bahn zu übergeben. Wird während dieses Zeitraumes ein neuer Verein mit gleicher Zielsetzung gegründet, ist diesem das vorhandene Vermögen als Startkapital auszuhändigen. Ansonsten verfällt das Kapital zu Gunsten der OeBB oder deren Rechtsnachfolgerin.
Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 25.9.2009 in Brugg angenommen worden und treten sofort in Kraft.
| Der Präsident | | Der Aktuar |
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| Urs Fäh | | Martin Gerosa |
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